Frimey Bürogebäude Fenster Sonnenschutz

Bürogebäude und Arbeitsräume

Alle Büroräume sind in der heutigen Zeit mit Computer-Bildschirmen ausgestattet, dies stellt eine besondere Anforderung an die Umgebung. Eine sinnvolle Regulierung des Tageslichts ist maßgebend für ein blendfreies Arbeiten am Bildschirm und spart bei richtiger Nutzung sogar wertvolle Energie und senkt die Kosten. Eine fachmännische Planung und der Einsatz der passenden Produkte ist elementar wichtig, um die gesetzlichen Reglungen einzuhalten.
 

Der richtige Sonnenschutz für Büros

Sonnenschutz in Bürogebäuden reduziert Hitze und Sonneneinstrahlung erheblich und schafft angenehme Arbeitsbedingungen. Textile Rollos und Lamellen sowie auch Metalllamellen halten das Sonnenlicht in einer großen menge ab, was die Innenraumtemperatur senkt. Durch gezielte Beschattung bleiben Bildschirmdarstellungen besser lesbar und Blendeffekte werden vermieden. Flexible Systeme welche innenliegend sind wie Innenjalousie, Innenrollo, Plissee, Vertikaljalousie oder Flächenvorhänge passen sich dem Bedürfniss des Nutzers an und optimieren den Komfort. Außenliegender Sonnenschutz wie Außenjalousie und Raffstore sowie Fenstermarkisen halten die Sonneneinstrahlung vor dem Fensterglas ab. Es wird weniger Kühlenergie bedeutet niedrigere Betriebskosten und nachhaltigen Betrieb der Klimaanlagen. Jalousien haben verstellbare Lamellen und ermöglichen individuelle Arbeitsplatzanpassungen mit einer Arbeitsstellung je nach Bedarf. Ein harmonisch integriertes Sonnenschutzkonzept verbindet Energieeffizienz mit visuellem Wohlbefinden und Produktivität.

Das Wohlbefinden im Büro mit Sonnenschutz steigt!

Die Grundlage für motiviertes und leistungsstarkes Arbeiten eines Mitarbeiters, liegt in dem Wohlbefinden des Menschen. Hier spielt das Arbeitsumfeld, sprich das Büro eine sehr große und wichtige Rolle, diese Erkenntnis erlagte auch die EU. Gesetzliche Grundlagen und Normen schreiben dem Arbeitgeber gewisse Vorraussetzungen vor:

 

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Bildschirmarbeitsverordnung
  • Technischen Regeln für Arbeitsstätten

     

Arbeitsplätze in der heutigen Zeit sind einer Vielzahl von Einflüssen ausgesetzt, wie Lärm, Klima oder Lichteinflüssen. Gerade große Helligkeitsunterschiede können dem Auge Schwierigkeiten bereiten, da sich das Auge ständig neu anpassen muss, dies führt zur schnellen Ermüdung des Menschens. Wir helfen Ihnen dabei Ihr Büro bestmöglich mit Sonnen- und Blendschutz auszustatten und das Arbeitsschutzgesetz einzuhalten!

Transmission

Die Beleuchtungsstärke darf nach DIN 12464-1 folgende Werte nicht unterschreiten:

   Büroarbeitsplatz ohne Bildschirm: 300 Lux
   Büroarbeitsplatz mit Bildschirm: 500 Lux
   Besprechnungsfläche: 500 Lux

Je nach Büroarbeitsplatz ergibt sich eine Beleuchtungsstärke von min. 500 bis max. 1500 Lux.

Büroplatzausrichtung

Der Bürotisch solle immer im 90° Winkel zum Fenster stehen, sodass eine direkte Blendung ausgeschlossen wird. Die EU-Bildschirmrichtlinie gilt in allen Ländern der Europäischen Union, in Deutschland ist diese unter der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) zu finden.